Einleitung

Das Lesen und Verstehen dieser Einleitung ist zwingende Voraussetzung für den Kauf der von mir hergestellten Produkte. Diese Einleitung soll das Verstehen der Unterschiede von handelsüblich hergestellter Ware und unseren Produkten erleichtern. Nur bei Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Wege ist ein Erwerb unserer Produkte möglich, diese werden im folgenden erklärt. Bitte lesen Sie alles der Reihe nach, das Eine baut auf dem anderen auf.

Saft

Nach der Idee, Früchte, Obst, Gemüse usw. ganz zu verspeisen oder zu kochen, ist es die nächstbeste Idee, Saft daraus zu machen. Wenn man den noch erhitzt oder einfriert ist er sogar haltbar. Etliche Früchte sind zu stark, um den daraus bereiteten Saft pur zu trinken, Beispiel: Johannisbeeren. Man kann jedoch den Saft verdünnen und süßen, um ihn dann zu trinken.

Sirup

Früher hatte ich den Saft mit viel Zucker gesüßt und erhitzt und dadurch Sirup erhalten. Jetzt verarbeite ich Kräuter und Früchte auf kaltem Wege, indem ich sie in Zucker einlege. Der sich daraus bildende Saft ist auch Sirup. Dieser hat durch die kalte Herstellung noch alle ätherischen Öle und Wirkstoffe und ist im Geschmack kräftiger. Leider gärt er häufig leicht vor sich hin, schimmelt etwas und hat noch die natürlichen Heilwirkungen. Wen das nicht stört hat etwas sehr Edles und Hilfreiches. Nun kann man den Sirup tropfenweise zum Mixen (Limonade) oder Würzen verwenden.

Konfitüre

Eine Methode, Gemüse, Früchte oder Obst haltbar zu machen ist, sie mit Zucker und Pektin einzukochen. Das nennt man Konfitüre. Früher nannte man das Marmelade, heute heißt so nur noch ein Produkt, das Zitrusfrüchte enthält. Ihr bringt die Früchte und ich handele.

Mus

Früchte oder Obst gekocht und durch ein Sieb gestrichen nennt man Mus.

Gelee

Frucht- oder Obstsaft, mit Zucker und Pektin eingekocht, nennt man Gelee.

Fruchtspeck usw

Fruchtmus oder -saft mit Zucker kann man so lange einkochen, bis es mehr oder weniger fest wird. Je nachdem nennt man es dann: Fruchtspeck, Quittenbrot, Pflaumenröster, Apfelkraut usw.

Bei allen vorausgegangenen Herstellungsarten gestattet der Gesetzgeber, je nachdem, die Verwendung von Mostfein, Mostentbitterer, Mostsüß, Antioxidantien, Schaumverhüter und und und. Dieses nutzen andere gewerbliche Hersteller selbstverständlich aus, wir nicht. Bei gebrachtem Obst oder rechtzeitig auf Vorbestellung gibt es die vorgenannten Produkte als Auftragsarbeit, auch tiefgefrorenen Saft, unerhitzt, mit allen Vitaminen usw.

Vergorene Getränke

Mein tollstes Helferlein heißt Saccharomycoideae; es ist eine Reinzuchthefe. Diese frißt Zucker und produziert daraus sehr viel Alkohol, Kohlensäure, Wärme und neue Hefezellen; diese wiederum fressen Zucker und produzieren daraus sehr viel Alkohol, Kohlensäure, Wärme und neue Hefezellen; diese wiederum fressen Zucker und produzieren daraus sehr viel Alkohol - ach, das hatten wir ja schon.

Bei diesem Vorgang klammern sich die Hefezellen an irgend etwas fest (z. B. Trubstoff). Je mehr Kohlensäure sie bilden, desto größer wird die Kohlensäureblase und desto höher steigen sie im Getränk. Ist die Kohlensäureblase zu groß, löst sie sich ab und die Hefe sackt wieder zu Boden. Durch diesen Bewegungsvorgang ist das Getränk trüb. Diese kleinen Biester fressen so lange Zucker, bis keiner mehr da ist, dann verhungern sie. Durch das Ende der Bewegung sacken alle Trubstoffe zu Boden, sie sedimentieren, dabei wird das Getränk langsam klar. Das so gewonnene Getränk enthält keinen Zucker mehr, man nennt es „trocken“. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen:

  1. Die Hefe ist mit ihrer Arbeit noch nicht fertig, das Getränk ist in diesem Stadium noch mehr oder weniger süß, gärt noch und darf deshalb nicht fest verschlossen werden, die entstehende Kohlensäure würde die Flasche platzen lassen, wenigstens aber den Korken heraustreiben. Außerdem hat die sich im Getränk befindende Hefe eine leicht abführende Wirkung. Durch die vorhandenen Gärbegleitstoffe kann es schnell mal zu Kopfschmerzen kommen, dafür ist das Gesöff aber außerordentlich lecker. Ich kann Ihnen so etwas kurzfristig herstellen.
  2. Die Flüssigkeit enthält soviel Zucker, natürlich oder zugesetzt, daß die Hefe mehr Alkohol produziert als ihr zuträglich ist; sie ermordet sich also mit Alkohol, das arme Vieh! Dieses Getränk ist alkoholreich, meist über 16 Vol.-% Alc., und hat eine gewisse Restsüße. Da dieser Vorgang aber bis zu über zwei Jahren dauert, ist das so gewonnene Getränk eher hochpreisig. Außer bei Honigwein führe ich diese Herstellungsart nur auf Auftrag durch.
  3. Die durch die Hefe gebildete Kohlensäure wird in der Sektflasche oder im Druckfass am Entweichen gehindert. Ein auf diese Weise hergestelltes Getränk hat evtl. auch eine gewisse Restsüße, auf jeden Fall aber eine enorme Menge an Druck, dadurch erdrückt sich die Hefe selbst. Dieser hohe Druck ist nicht ungefährlich und das Getränk deshalb eher hochpreisig. Mehr siehe unter Schaumwein.
  4. Das Getränk wird erhitzt, dadurch stirbt die Hefe, und durch den beliebig wählbaren Zeitpunkt kann eine beliebig große Menge an Restzucker gerettet werden. Dieses Verfahren wende ich aber nicht an, da ich kein gekochtes alkoholhaltiges Getränk verkaufen will.
  5. Das Getränk wird geschwefelt, dadurch stirbt die Hefe, und durch den beliebig wählbaren Zeitpunkt kann eine beliebig große Menge an Restzucker gerettet werden. (Häufig wird das Getränk vorher mittels Druck oder Kälte in der Gärung gestoppt und dann feinst gefiltert, dadurch gehen viele feine Geschmacksstoffe verloren.) Dieses Verfahren wende ich aber auch nicht an, da Schwefel und Restzucker Kopfschmerzen verursachen. Das möchte ich meinem Kopf nicht zumuten und Ihren Köpfen schon gar nicht.
  6. Das Getränk wird „aufgespritet“, also durch Zugabe von hochprozentigem Alkohol in der Gärung gestoppt, siehe Punkt 2. Dieses Verfahren ist noch sehr fair, denn es folgen keine Kopfschmerzen. Dafür ist es ziemlich teuer. Im Auftrag wende ich dieses Verfahren an.
  7. Bei mir wird nur kalt gepreßt oder gemaischt. Eine thermische Behandlung erfolgt nur bei Holunderbeeren, Mahonien oder ähnlichen, weil z. B. einige Inhaltsstoffe der Holunderbeere unerhitzt Brechreiz erzeugen. Je nach Obstart und -reife verwende ich ein biologisch erzeugtes, pektinabbauendes Enzym = Antigel. Bei Rhabarber wird, zur Ausfällung der Nierensteine verursachenden Oxalsäure, Kalk verwendet. So etwas gebe ich selbstverständlich an.

Der Gesetzgeber erlaubt eine „technisch notwendige Verdünnung der Säfte vor der Vergärung“. Das wird in der Regel dazu ausgenutzt, Wasser in Wein zu verwandeln. Ein so gewonnenes Getränk muß vor der Vergärung mit Schwefel stabilisiert, mit Zucker angereichert und aufgesäuert werden (Wasser, Zucker und Säure nenne ich Limonade), weil es sonst unharmonisch ist und umkippt. Weiterhin muß vor Beendigung der Gärung die Hefe mit Schwefel getötet werden, damit etwas Restzucker übrig bleibt, um den dünnen Geschmack zu tragen. Schwefel verursacht, siehe Punkt 5, Kopfschmerzen!

Alle meine Produkte, so nicht anders angegeben, wurden nicht mit Wasser verdünnt und nicht entsäuert, außer es ist wirklich technisch unumgänglich. Zum Beispiel haben Hafer, Hagebutten, Ebereschen, Aronien oder Berberitzen, ebenso wie Honig so wenig Flüssigkeit, daß sich daraus pur kein Getränk gewinnen läßt, deshalb müssen diese verdünnt werden. Daher sind meine Produkte in den ersten Monaten bis Jahren zum Teil noch sehr unharmonisch mit hohem Säuregehalt. Das ändert sich erst mit der Reife. Eine Verdünnung vor dem Genuß mit Wasser, süßer Brause oder ähnlichem ist also absichtlich geplant. Nur so kann ich bei der Herstellung auf Chemikalien wie Schwefel, Hefenährsalz usw. verzichten.

Da ich meine Erzeugnisse auch unfertig verkaufe und bei mir keine konservierenden Mittel eingesetzt werden, sind im Verlauf der Gärung und Reifung größere Änderungen der Alkoholwerte möglich. Zwischen dem Zeitpunkt der Alkoholmessung und dem Kauf des Getränkes kann sich der Alkoholgehalt also verändern. Weiterhin ist es mir mit meinen vorhandenen Mitteln nur möglich, Annäherungswerte zu ermitteln (Ungenauigkeiten von bis zu 5 Vol.-%). Aufgrund der geringen Produktionsmenge der einzelnen Produkte sind genauere Untersuchungen wirtschaftlich nicht vertretbar. Ich bitte dafür um Verständnis. Ich gebe in der Regel den vermutlichen Endalkoholgehalt an, auch wenn ich das Getränk gerade an dem Tag angesetzt habe.

Sollten Sie eine genauere Bestimmung des Alkoholgehaltes wünschen, so vermiete ich Ihnen gern in meinen Räumen mein Brenngerät und Zubehör gegen eine Nutzungsgebühr von € 10,00 je Stunde. Sie müßten mir nur vorher schriftlich versichern, daß Sie den gebrannten Alkohol ausschließlich zur Untersuchung des Alkoholgehaltes gewinnen und ihn nach der Untersuchung mit Wasser im Verhältnis 1 zu 1 verdünnen und in den Ausguß gießen. Dafür eignet sich das Waschbecken in der Toilette bestens.

Außerdem verändert sich mit der Zeit das Aroma und die Farbe der Getränke. Da sie nicht gefiltert und geschönt wurden, kann sich mit der Zeit an der Flaschenwand oder am Boden Trub absetzen. Geschmacklich hat das keine Auswirkungen. Aus optischen Gesichtspunkten kann das Getränk in diesem Fall vor dem Genuß vorsichtig, unter Zurücklassen des Trubes, umgefüllt (dekantiert) werden.

Die Haltbarkeit der Getränke richtet sich nach dem erzielten Alkoholgehalt, der Dichte der Inhaltsstoffe, den Lichtverhältnissen, der Umgebungstemperatur, der Luftfeuchtigkeit, der Lagerart und dem verwendeten Verschluß. Sie liegt zwischen Monaten und mehreren Jahrzehnten. Getränke mit weniger als 8 Vol.-% Alc. halten in der Regel nur ein halbes Jahr. Getränke mit mehr als 8 Vol.-% Alc. halten in der Regel länger als 1 Jahr, Getränke mit mehr als 13 Vol.-% Alc. halten in der Regel länger als 5 Jahre.

Honigwein / Met

Honig selbst berauscht in den seltensten Fällen, dann auch nur wegen der Mischung mit berauschenden Stoffen oder durch das selektive Gewinnen des Honigs von wenigen berauschenden Pflanzen. Honig besteht aber zu einem sehr hohen Prozentsatz aus Zucker (bis zu 80 %) und den können die Hefepilze zu Alkohol umwandeln.

Seit ewiger Zeit, bis ins späte Mittelalter hinein, wurde Honig als rauschverstärkender Zusatz zu vergärenden Getränken genommen. Erst mit der Entdeckung des Zuckerrohrs (und dem damit günstigeren Preis für Zucker als für Honig) löste der Zucker den Honig langsam ab. Mit der Entdeckung des Zuckers aus Rüben und dem damit noch weit günstigeren Preis wurde der Honig nicht mehr als rauschverstärkender Zusatz genommen.

Früher, vor der Entdeckung des Zuckers, hatte man aber auch nur wenig Honig, da die gewerbsmäßige Bienenhaltung im größeren Stil erst im späten Mittelalter stattfand. Ein Getränk, dem kein Honig zugesetzt wurde, hatte in der Regel um die 2 - 5 Vol.-% Alc. Wurde der Zuckergehalt durch den Zusatz von Honig erhöht, stieg der Alkoholgehalt auf etwa 8 - 12 Vol.-% Alc. an und das hatte einen stärkeren Rausch, kurzfristig, und ohne böse Nebenwirkungen, zur Folge. Deshalb wurde ein Getränk, dem Honig vor der Vergärung zugesetzt wurde, Met = Göttertrank genannt. Dabei war den Herstellern von Met klar, daß nur ein großer Anteil von Honig (1 Teil) auf eine relativ geringe Menge Wasser (bis zu 2 Teile) ein alkoholreiches Getränk (etwa 16 Vol.-% Alc.) mit geringer Restsüße ergab. Ebenso, daß man für ein Getränk dieser Qualität einen milden und damit teuren Honig und etwa zwei Jahre Reife benötigt.

Wann immer man nicht genug Honig zur Verfügung hatte, mußte man sich mit einem Getränk mit weniger Alkohol und ohne Restsüße begnügen. Um dennoch berauscht zu werden, nahm man die verschiedensten berauschenden Zusätze wie Alraune, Bilsenkraut, Fliegenpilz, Gagel, Hopfen, Sumpfporst, Rauschbeeren, Stechapfel, Tollkirsche und oder Wermut. Weiterhin fügte man verschiedene Kräuter wie Mädesüß zur geschmacklichen Abrundung hinzu.

Mit der Zunahme des Handels setzte auch der Betrug ein. Die Händler wußten, daß der Käufer einen süßen Honigwein wollte, da er dann einem anständigen Rausch erwartete. Dementsprechend machten sie ein dünnes Getränk aus einem Teil Honig (einem starken, billigen Honig, der trotz reichlicher Verdünnung noch Geschmack gibt), drei bis sechs Teilen Wasser und oder Apfelsaft, schwefelten es zur Stabilisierung, fügten Nährsalze bei, schwefelten es kurz vor Ende der Gärung bei etwa 9 bis 13 Vol.-% Alc. ab, behandelten es mit Klär- und oder Filterstoffen und verkauften das nach zwei Monaten als Met. Wenn der Kunde am Abend bemerkte, daß der Met nicht so berauschte wie erwartet, war der Händler meist weg.

Deshalb regelte der Gesetzgeber, letztmalig 1930, die Mindestanforderungen von „Honigwein“: Mindestens ein Gewichtsteil Honig, höchstens zwei Gewichtsteile reines Wasser, den Zusatz von gebranntem (karamelisierten) Honig, den Zusatz von Hopfen, den Zusatz von Gewürzen. Aus den allgemeinen Anweisungen heraus ist noch, zum Teil mit vorgegebenen Höchstmengen, Hefe, Ammoniumsalz (als Chlorid, Karbonat, Phosphat oder Sulfat), Schwefel, Ascorbinsäure, Sorbinsäure, Kohlensäure, Fischblase, Gelatine, Agar-Agar, Tannin, Eiereiweiß, Kieselsol, Betonit, mechanische Filterstoffe (Asbest, Zellulose usw.), Holz- oder Knochenkohle, Ferrocyankalium, Kalzium- oder Magnesium-Verbindungen der Inosit-Hexaphosphorsäure erlaubt.

Ich stelle ausschließlich Honigwein her, erhitze nicht über 40º C und gebe alle zugefügten Bestandteile, Gewürze und Hilfsstoffe an. Was nicht auf dem Etikett steht, ist auch nicht drin.

Zur Beachtung: Für 1 kg Honig müssen die Bienen 150.000 Flüge fliegen und dabei 20.000.000 Blüten bestäuben. Dafür benötigen Sie einen Umkreis von 50.000 m2.

Gewürzte Weine

Manchmal versetze ich den einen oder anderen Wein mit Kräutern, Gewürzen usw. Das tue ich nicht wegen einer Wirkung, sondern, weil es meinem, oder dem Geschmackswunsch eines Kunden oder einem alten Rezept entspricht. Meist würze ich sehr stark, das mag ich so, verdünnen kann man es immer noch. Etwaige Nebenwirkungen bitte ich zu entschuldigen.

Schaumweine

Im Gegensatz zur herkömmlichen Herstellungsweise von Champagner - erst wird ein Stillwein hergestellt, dem wird Zucker zugesetzt, und dann wird in der Flasche vergoren - vergäre ich meine Schaumweine von Anfang an in der Flasche oder dem Druckfaß. Das hat zur Folge, daß meine Schaumweine weniger Alkohol, aber deutlich mehr Kohlensäure und Druck haben.

Meine in der Flasche gereiften Schaumweine werden von Hand gerüttelt und dann von Hand entheft. Dazu werden die Flaschen erst auf etwa 0 °C abgekühlt, dann wird der Flaschenhals bei bis zu -80 °C eingefroren, kurz in heißes Wasser gehalten und dann geöffnet. Jetzt treibt der Überdruck den gefrorenen Trubpropf aus dem Flaschenhals, danach muß die Flasche sofort wieder verschlossen werden.

Dadurch sind meine Schaumweinflaschen nicht immer gleichmäßig voll, denn hier nachzufüllen ist technisch nicht möglich, sie würden sofort leersprudeln. Außerdem ist ein vorsichtiger Umgang mit den Schaumweinflaschen geboten, selbst nach dem Enthefen haben sie nicht selten noch 6 bis 12 bar Druck. Achtung - EXPLOSIONSGEFAHR! Darauf sollte vor allem beim Öffnen der Schaumweinflaschen geachtet werden.

Weiterhin sollten die Schaumweine vor dem Genuß 24 Stunden gekühlt werden, damit sich der Hefegeschmack, herrührend von der totalen Flaschengärung und durch die Temperaturschwankung in den Vordergrund gebracht, wieder dezent in den Hintergrund zurückziehen kann.

Die Druckfässer haben durch die Gärung genug natürlichen Druck, um bis zum letzten Tropfen entleert werden zu können, ohne daß eine Kohlensäurezufuhr nötig ist. Durch den angebrachten Ablaßhahn benötigen die Fässer keine extra Schankanlage.

Eine Besonderheit der Druckfässer ist die Möglichkeit, vor dem Beginn der Gärung Kohlensäure zum Druckaufbau hinzuzudrücken. Dadurch hat die Hefe weniger Spielraum für die Vergärung und kann nur etwa 1,5 bis 6 Vol.-% Alc. bilden. Das so entstandene Getränk hat wenig Alkohol, viele Vitamine, schäumt und erfrischt schön.

Essige

Wenn ein Wein, versehentlich oder absichtlich, mit Essigbakterien in Verbindung kommt, dann wird Essig daraus. Die Qualität entspricht der des Ausgangsweines. Hin und wieder findet sich bei mir auch mal ein Essig, auf Wunsch auch gezielt hergestellt. Der Gehalt an Essigsäure wird von mir nicht bestimmt. Es kann durchaus sein, daß ein Essig nicht ausreichend Essigsäure besitzt, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Ich bitte dafür um Verständnis.

Liköre

Meine Idee bei Likören ist: Großmutters oder selbstgemachter Likör oder Angesetzter darf gern genauso gut sein wie meiner, sonst keiner. Ich gebe Früchte hinein, Alkohol und Zucker, in dieser Reihenfolge und sonst nichts. Auf Kundenwunsch kann ich, gegen Aufpreis, jeden Likör noch mehr süßen oder/und mit Sahne veredeln! So etwas produziere ich gern auf Bestellung, und es wird günstiger, wenn Sie mir dafür Ihr Obst bringen. Demgegenüber werden bei herkömmlichen Produkten künstliche oder naturidentische Aromen, verschiedene Aktivkohlen, chemisch veränderte Zucker usw. verwendet. Gefiltert und geschönt wird dort sowieso.

Kräuterbitter

Die gleiche Idee wie bei den Likören. Ich lasse die Kräuter auf Alkohol ziehen, seihe sie ab, mische den Alkohol mit Wasser und manchmal mit Läuterzucker aus und fertig. Auch hier ist es Ihnen möglich, auf die Herstellungsweise Einfluß zu nehmen, genauso wie bei den Likören. Ich setze Ihre Wünsche in die Tat um. Lassen Sie uns darüber reden.

Grundstoffe und Konzentrate

Es gibt Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Diese wurden zum Schutz des Bürgers erlassen. Wenn Ungewöhnliches erreicht werden soll, stellen diese Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ein schwer überwindbares Hindernis dar, so sinnvoll sie auch sonst sind. So geht es auch einigen Wunschprodukten: Sie entsprechen einer oder mehreren Bestimmungen nicht, überschreiten vorgegebene Höchstmengen oder sind zu wirksam usw.

Aber es gibt einen Ausweg. Ich darf Grundstoffe und Konzentrate herstellen. Diese müssen allerdings vor dem Verbrauch noch auf Trinkstärke herabgesetzt werden. Damit ist nicht immer der Alkoholgehalt gemeint, sondern eher der Gehalt an Inhaltsstoffen. Doch Vorsicht: Durch den zum Teil extrem hohen Gehalt an Inhaltsstoffen lauern Gefahren, mit denen bei normalen Getränken niemand rechnet, weil der Gesetzgeber dort durch Gesetze, Verordnungen und Vorschriften vorgebeugt hat. Ich kläre Sie deshalb detailliert über die mir bekannten Gefahren auf, aber wenn Sie diese Grundstoffe weitergeben, geht vielleicht einiges von dieser Aufklärung verloren. Daher verkaufe ich diese Grundstoffe und Konzentrate „Nur zum persönlichen Gebrauch“. Also bitte vor dem Genuß ausreichend verdünnen und nicht weitergeben!

Dabei ist zu bemerken, daß die pflanzlichen Stoffe, die ich verwende, betreffend der wirksamen Inhaltsstoffe natürlichen Schwankungen unterliegen. So hat eine Pflanze an jedem Standort und sogar am gleichen Standort in jedem Jahr eine andere Menge an Wirkstoffen. Da ich die Grundstoffe und Konzentrate ausschließlich aus geschmacklichen, historischen, kulturellen usw. Gründen herstelle und nicht aus therapeutischen, lasse ich sie nicht auf ihre Wirkstoffmenge hin analysieren. Deshalb sind alle Angaben für die Verdünnung reine Schätzungen und erfolgen aus Sicherheitsgründen recht hoch. Ich bitte trotzdem darum, sie einzuhalten, damit es nicht zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt.

Ritusprodukte

Da in der Mittelalter- und Fantasyszene bekannt ist, daß ich mich in der Vergangenheit sowohl mit allerlei historischen Informationen bezüglich Kräutern usw., als auch mit dem Gebrauch bei rituellen Handlungen beschäftigt habe, wurde ich immer wieder gefragt, ob ich nicht für verschiedene Riten die notwendigen Produkte herstellen kann. Ich kann. Weil ich darin bereits einige Übung habe, produziere ich solche Ritusprodukte nicht nur, sondern erkläre Ihnen auch die Handhabung bei verschiedenen Riten gern. Einige Gewürze und Kräuter sind so stark, daß sie unter das Arzneimittelgesetz fallen, wenn man sie für den Gebrauch am oder/und im Körper benutzt, selbst wenn man sie nur unter geschmackstechnischen Gesichtspunkten zu sich führt. Solche Ritusprodukte darf man also nicht trinken, einreiben oder ähnlich. Wenn aber verstanden wird, daß sie nicht zum Trinken da sind, dann darf ich sie herstellen und veräußern, und Sie dürfen sie erwerben: „Nur zum rituellen Gebrauch“ versteht sich. Sollten Sie an Ritusprodukten wie Flüssigkeiten, Salben, Ölen oder Räucherstoffen interessiert sein, so sprechen Sie mich bitte ebenfalls an.

Bevor ich es vergesse: Ich bin Diätkoch und Küchenmeister, kein Apotheker. Alle meine Getränke stelle ich ausschließlich wegen des wunderbaren Wohlgeschmacks und/oder zur Erhaltung traditioneller Gewürzpraktiken her und nicht, wie vielleicht vermutet werden könnte, wegen einer etwaigen Wirkung, außer der des Alkohols! Sollte sich dennoch die eine oder andere andere Wirkung einstellen, so bitte ich Sie um Verständnis. Die Menschen im Mittelalter haben die Wirkungen auch genossen.

Wenn Sie selber etwas herstellen wollen, so verkaufe ich Ihnen selbstverständlich auch das dazu nötige Zubehör, zeige Ihnen die Herstellung in einem Kurs und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie eigenes Obst haben, so stelle ich Ihnen daraus gern Saft, Sirup, Gelee, Konfitüre, Fruchtspeck, Mus, Wein, Schaumwein, Likör, Kräuterbitter oder Essig her. Ansonsten werde ich gern auf Ihren Auftrag hin tätig oder verkaufe Ihnen Reste von anderen Bestellungen. Wenn Sie Ihre Behältnisse, speziell Glasbehältnisse, stellen, so übernehme ich für deren Bruchsicherheit und deren Sterilität keine Verantwortung.

Wenn Sie für Ihre Feier Demijohns oder Weithalsballons mit Auslauf mieten wollen, so kostet das € 2,00 bis € 5,00 je Tag, je nach Gefäßart und -größe und daneben eine Sicherheitsleistung von € 75,00 bis € 125,00.

Wenn Sie mit eigenen Flaschen kommen, sparen Sie sich Geld, mir Arbeit und der Umwelt neue Flaschen! Ansonsten kosten die Flaschen leer ab € 1,00 bis hinauf in schwindelerregende Höhen.

Unsere Öffnungszeiten

Verkauf: Montags bis Freitags: von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonnabends: von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Ausschank: Montags bis Sonnabends: von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonntags: von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Schamanische und diätetische Beratung nach Absprache.

Die mobile Presse

Wenn die mobile Presse zwecks Demonstration zu Ihnen kommen soll, dann entstehen dadurch leider Kosten. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Grundeinsatzpreis € 75,00. Dieser Preis enthält das Vorführen der Kernobstschneide-maschine und der Hydropresse für eine bis eineinhalb Stunden, einschließlich des Auf- und Abbaus der Gerätschaften mit Reinigung. Das entspricht einer Vorführzeit von etwa 45 Minuten. Jede weitere halbe Stunde Vorführung kostet € 20,00. Die Anfahrt schlägt mit € 1,50 je km zu Buche. Wasseranschluß (1/2 oder 3/4 Zoll Anschluß mit mindestens 3 bar) und Wasserabfluß, sowie Stromanschluß (230 V mit 16 Amp.) müssen dabei vom Auftraggeber in der Nähe (höchstens 20 m Entfernung) gestellt werden. Für einen wasserfesten Untergrund ist Sorge zu tragen.

Wenn der Auftraggeber das zu verarbeitende Obst stellt, entstehen keine weiteren Kosten. Wenn ich Äpfel mitbringen soll, kostet das € 1,50 je kg. Selbstverständlich handelt es sich dabei um Äpfel aus kontrolliert biologischem Anbau oder um unbehandelte Äpfel aus Privatgärten oder aus Wildwuchs.

Zur Deckung der Obstkosten empfehle ich, daß der produzierte Saft für € 0,50 je 0,1 l Glas verkauft wird. Gläser und Personal für den Ausschank und die Reinigung sind zu stellen. Wenn ich die Gläser stelle und bediene, kostet der Saft € 1,00 je 0,1 l.

Schulklassenbesuch

Wenn eine Schulklasse oder ähnliche Gruppe in meinen Laden kommen möchte, um meine Presse in Aktion zu sehen, dann kostet das für eine Schulstunde ebenfalls € 75,00. Zwar entfällt der Auf- und Abbau, aber das Saubermachen bleibt, und meine Räumlichkeiten werden ja auch benutzt, z. B. Toiletten.

Wenn in meinen Räumen der Vorgang der Gärung, z. B. bei Apfel, demonstriert werden soll (Unterricht außerhalb der Schulräume), dann fallen für den reinen Auftrag der Vergärung die bei mir üblichen Preise und für jede Dreiviertelstunde € 75,00 an. Zu bedenken ist, daß dieser Vorgang nicht in einer Schulstunde und nicht an einem Tag durchführbar ist.

Allerdings besteht die Möglichkeit, gegen ein Pfand in Höhe von € 125,00 den Gäransatz im Gärgefäß leihweise mit in die Schule zu nehmen. Das Verleihen des Gärgefäßes mit Zubehör kostet € 2,00 je Tag, absolut heiles und sauberes Zurückgeben vorausgesetzt.

Für den Ausschank ist in meinen Räumen Platz für 100 Personen.